
Bilanzieller Passivposten, der sich aus der unterschiedlichen Bewertung des Anlagevermögens für steuerrechtliche und handelsrechtliche Zwecke ergibt. Diese steuerfreien (offenen) Rücklagen, die i.d.R. aufgrund steuerrechtlicher Sonderabschreibungen aus dem unversteuerten Gewinn gebildet werden dürfen, aber in späteren Perioden nachzuversteuern...
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